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   LAG Rheinland-Pfalz, 13.05.2011 - 9 Sa 50/11   

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https://dejure.org/2011,17069
LAG Rheinland-Pfalz, 13.05.2011 - 9 Sa 50/11 (https://dejure.org/2011,17069)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13.05.2011 - 9 Sa 50/11 (https://dejure.org/2011,17069)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13. Mai 2011 - 9 Sa 50/11 (https://dejure.org/2011,17069)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 14 Abs 1 S 2 Nr 3 TzBfG, § 15 Abs 6 AGG, § 7 Abs 1 AGG
    Wirksame Befristung eines Arbeitsvertrags - Vertretung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksame Beendigung eines Arbeitsverhältnisses wegen wirksam vereinbarter Befristung; Befristetes Arbeitsverhältnis zur Vertretung; Beendigung des befristeten Arbeitsverhältnisses nach Mitteilung der Schwangerschaft

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befristetes Arbeitsverhältnis zur Vertretung; Beendigung des befristeten Arbeitsverhältnisses nach Mitteilung der Schwangerschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 18.04.2007 - 7 AZR 255/06

    Befristeter Arbeitsvertrag - Vertretung - Annex

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.05.2011 - 9 Sa 50/11
    a) Nach ständiger, auch von der Berufungskammer geteilter Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. etwa BAG 18.04.2007 - 7 AZR 255/06 -, Juris) unterliegt bei mehreren aufeinander folgenden befristeten Arbeitsverträgen grundsätzlich nur die zuletzt vereinbarte Befristung der gerichtlichen Kontrolle.

    Schließlich ist darzulegen, dass sich die dem Vertreter zugewiesenen Tätigkeiten aus der geänderten Aufgabenzuweisung ergeben (BAG 18.04.2007, a. a. O.).

  • BAG, 12.01.2011 - 7 AZR 194/09

    Befristetes Arbeitsverhältnis - mittelbare Vertretung - Kausalzusammenhang

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.05.2011 - 9 Sa 50/11
    Der Vertreter kann auch mit anderen Aufgaben betraut werden, wobei jedoch sichergestellt sein muss, dass zwischen der Beschäftigung des befristet eingestellten Arbeitnehmers und der vorüber gehenden Abwesenheit des zu vertretenen Mitarbeiters ein Kausalzusammenhang besteht (BAG 12.01.2011 - 7 AZR 194/09 -, Juris).
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